CSU-Abgeordneter: "Ampel verstößt erneut gegen Verfassung"

Mit Erleichterung reagiert der Heimatabgeordnete Max Straubinger (CSU) auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Wahlrechtsreform. „Das Gericht hat der Klage der CSU und der Bayerischen Staatsregierung in wichtigen Teilen Recht gegeben. Damit konnten wir den Versuch von SPD, Grünen und FDP verhindern, die CSU aus dem Bundestag zu drängen“, freut sich Straubinger in einer Pressemitteilung – fügt aber auch an: „Die vom Gericht als verfassungskonform bestätigte Zweitstimmendeckung halte ich persönlich weiterhin für sehr problematisch. Denn damit ist bei der Bundestagswahl die Erststimme und auch das direkt gewonnene Mandat künftig noch weniger wert.“

Dass die Streichung der Grundmandatsklausel durch SPD, Grüne und FDP vom Gericht als verfassungswidrig bewertet wurde, wertet Straubinger als erneute juristische Niederlage für die drei Ampel-Parteien. „Nach dem Haushalts-Urteil vom vergangenen November folgt nun nicht einmal ein Jahr später die nächste große Klatsche in Karlsruhe. Ständig verstößt die Koalition bei politisch wichtigen Vorhaben gegen unsere Verfassung – und dass, obwohl CDU und CSU im Bundestag wie beim Haushalt auch erneut davor gewarnt haben. Aber weil unsere Bedenken wieder nicht gehört wurden, blieb uns erneut nur der Klageweg.“

Außerdem weist Straubinger darauf hin, dass die vergangene Große Koalition aus CDU/CSU und SPD schon ein neues Wahlrecht beschlossen hatte. „Wir sind uns einig, dass der Bundestag kleiner werden muss. Union und SPD hatten dafür einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet, der die Zahl der Sitze begrenzt hätte und vom Verfassungsgericht als vollumfänglich verfassungskonform bewertet wurden. Es geht also, wenn man es richtig macht. Leider hat die neue Regierung diese Bemühungen zunichte gemacht.“

Bedauerlich findet Straubinger, dass das Verfassungsgericht die Zweitstimmendeckung im neuen Wahlrecht nicht beanstandet hat. Diese besagt, dass der Einzug von allen direkt gewählten Wahlkreiskandidaten in den Bundestag vom Zweitstimmenergebnis ihrer Partei gedeckt sein muss. Dies kann nun erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik dazu führen, dass Wahlkreissieger kein Mandat erhalten und dass einzelne Wahlkreise sogar gar keinen Abgeordneten aus dem Wahlkreis als Vertreter im Parlament haben. Außerdem würden damit Direktkandidaten von Parteien gegenüber parteilosen Kandidaten benachteiligt, so Straubinger, da für diese die Zweitstimmendeckung nicht gilt.

„Damit zahlen wir einen sehr hohen Preis für die Verkleinerung des Bundestages. Die Zweitstimme ist künftig noch wichtiger als die Erststimme. Die Bedeutung der Wahlkreise und des einzelnen Abgeordneten als Person ist damit weiter gesunken. Die Bundestagswahl entfernt sich immer weiter von einer Personenwahl hin zu einer Parteienwahl. Gerade in den Wahlkreisen, in denen der Sieger künftig nicht einziehen wird, befürchte ich einen massiven politischen Verdruss der Wählerinnen und Wähler, deren Erststimme faktisch wertlos wird“, erklärt Straubinger, der selbst seit 1994 den Wahlkreis Rottal-Inn als direkt gewählter Abgeordneter im Bundestag vertritt.

Gleichzeitig ist der Abgeordnete überzeugt, dass das nicht so bleiben muss: „Das Gericht hat erneut klargestellt, dass der Gesetzgeber grundsätzlich einen sehr hohen Spielraum bei der Ausgestaltung des Wahlrechts hat. Der Bundestag kann die Erststimme also prinzipiell auch wieder stärken – und damit auch die direkte Demokratie.“