CSU-Abgeordneter befürchtet weitere Klinikinsolvenzen

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Max Straubinger befürchtet ein Krankenhaussterben infolge der diese Woche vom Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossenen Krankenhausreform. „Angesichts der enormen Herausforderungen ist es unstrittig, dass wir eine Reform brauchen“, stellt Straubinger in einer Pressemitteilung klar. „Diese Reform muss aber die Qualität und die Versorgung vor Ort verbessern, statt sie zu gefährden, auch und gerade im ländlichen Raum.“

Bei der Finanzierung mache sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß, kritisiert Straubinger. „Die Kosten sollen zur Hälfte die Länder und die Beitragszahler leisten, dadurch werden die Kassenfinanzen weiter belastet. Neue Beitragserhöhungen sind ja vor wenigen Tagen bereits öffentlich geworden.“ Außerdem kritisiert der CSU-Abgeordnete, dass die Regelungen für angebotene Leistungen und Qualitätsvorgaben zu starr sind, um regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. „Auch die zusätzlichen Bürokratievorgaben sind erheblich. Das bedeutet Mehraufwand für Ärzte und Pfleger, die dann wiederum weniger Zeit für Patienten haben.“

Hinzu komme, dass die Reform erst ab 2027 finanzielle Wirkung entfalten soll. „Bis dahin drohen weitere Insolvenzen von Kliniken“, befürchtet Straubinger. „Ein von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordertes Vorschaltgesetz, um diesen kritischen Zeitraum zu überbrücken, wurde von den Ampelfraktionen leider abgelehnt.“

Nicht nur der Inhalt, auch das Zustandekommen der Krankenhausreform ärgert Straubinger. „Gesundheitsminister Lauterbach hat sein Gesetz komplett an den Bundesländern und Kommunen vorbei vorangetrieben, obwohl die Länder laut Grundgesetz für die Krankenhausplanung zuständig sind. Auch die gut 1800 Kliniken als Hauptbetroffene wurden beharrlich ignoriert.“

Einen gemeinsamen Katalog mit elf Anliegen von allen 16 Bundesländern habe Lauterbach ebenfalls überhaupt nicht aufgegriffen, kritisiert Straubinger. Zuletzt habe die Bundesregierung den Bundesländern und auch den Abgeordneten der Oppositionsparteien in den entscheidenden Tagen der Beratungen im Parlament sogar einen wichtigen Bericht zu den Folgen und Auswirkungen der Krankenhausreform absichtlich vorenthalten.

„Dass ein zentrales Gesetz für die Gesundheitsversorgung in unserem Land den Bundestag passiert, aber wichtige Informationen dazu ausschließlich den Regierungsfraktionen zur Verfügung gestellt wurden, ist ein einmaliger und ungeheuerlicher Vorgang. Einem solchen Umgang mit dem Parlament können wir nicht zustimmen“, betont Straubinger abschließend. Er hofft nun auf den Widerstand der Bundesländer durch den Bundesrat gegen die Krankenhausreform.